Migration

Arbeitsmigration nach 1945

Vertiefung: Die Situation in St. Gallen

Die schweizerische Migrationspolitik ist seit 1945 geprägt von Nützlichkeitsüberlegungen und internationalen Entwicklungen. Der Bedarf der heimischen Wirtschaft, gesellschaftliche Ordnungsvorstellungen und (migrations-)politische Trends in Europa bewirkten einen Wandel, der sich grob in drei Phasen unterteilen lässt: Das Migrationsregime der Nachkriegszeit dauerte bis in die 1960er Jahre und schränkte die Aufenthalte von Arbeitsmigrant*innen zeitlich, nicht aber quantitativ ein. In der zweiten Phase, die von den frühen 1970er Jahren bis zur Jahrtausendwende anhielt, wurde dieses Prinzip auf den Kopf gestellt: Migrant*innen konnten sich nun sehr viel leichter dauerhaft niederlassen, ihre Zahl wurde jedoch durch Kontingente beschränkt. Jedem Kanton wurde eine Maximalanzahl an Arbeitsmigrant*innen vorgeschrieben. Mit der schrittweisen Einführung der Personenfreizügigkeit (2002 bis 2017) im Rahmen der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union setzte ein drittes Migrationsregime ein: Heute gibt es weder Kontingente, noch ist die Dauer des Aufenthalts der meisten Arbeitsmigrant*innen beschränkt.

Die Herkunft der Arbeitsmigrant*innen wurde im Laufe der letzten siebzig Jahre immer heterogener: Dominierte während der ersten Phase die Arbeitsmigration aus den Nachbarstaaten, insbesondere jene aus Italien, so weitete sich die Herkunft der Migranten*innen während des zweiten Migrationsregimes auf weitere Länder Süd- und Südosteuropas aus. Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Staaten der EU kam es zusätzlich zu Migrationsbewegungen aus zentral- und osteuropäischen Staaten. In Wechselwirkung mit verschiedenen Migrationsregimes standen einerseits auch soziale Probleme, unter welchen die Arbeitsmigrant*innen, ihre Familien und ihre Herkunftsländer zu leiden hatten, und gegen die insbesondere migrantische Organisationen ankämpften. Andererseits wurde die Migrationspolitik von heftigen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen in der Schweiz begleitet und beeinflusst.

Gottlieb Duttweiler – Detail- oder Menschenhändler?

Umfrage im Rahmen der «Trentiner-Aktion» von der Migros (1946)

Karikatur von Gottlieb Duttweiler in der «Basler Woche» (1947)

1934 wurde in der Schweiz das Saisonnierstatut eingeführt. Die Schweiz hatte sich damit für eine Migrationspolitik entschieden, die nicht auf dem Prinzip der Integration, sondern auf jenem der Rotation beruhte: Jedes Jahr wurden Arbeitskräfte entsprechend dem wirtschaftlichen Bedarf für elfeinhalb Monate (ab 1973 für neun Monate) ins Land geholt. Danach mussten sie wieder ausreisen. Seine volle Wirkung entfaltete das Saisonnierstatut aber erst in der Nachkriegszeit in Kombination mit neuen Anwerbevereinbarungen. Diese waren als Instrument der Gastarbeitermigration nach 1945 in ganz Europa verbreitet. Nachdem die Migros bereits 1946 eine eigene Anwerbekampagne, die sogenannte «Trentiner Aktion» gestartet hatte, um dem Mangel an Arbeitskräften in Privathaushalten entgegenzuwirken, schloss die Schweiz ihre erste und wichtigste Anwerbevereinigung mit Italien im Jahr 1948. Italien litt damals unter verbreiteter Arbeitslosigkeit, weshalb das Land die Partnerschaft gerne einging. Auf dem eigens dafür eingerichteten «Trentiner-Büro» wurden arbeitswillige Männer und Frauen – hauptsächlich aus dem Südtirol – zu Tausenden geprüft und den Haushalten zugeteilt. Die Löhne beliefen sich für Frauen auf 80 bis 100 Franken, für Männer auf 120 bis 160 Franken, wobei Kost und Logis ebenfalls einbegriffen waren. Ihr Aufenthalt war auf sechs Monate beschränkt, was nicht von allen Seiten begrüsst wurde.

Die Haushalte waren überaus zufrieden mit den Hilfskräften, wie aus der Rückmeldung von Frau Möckli-Hummel auf der in Abbildung 1 zu sehenden Postkarte hervorgeht. Die Haushalte hätten die Arbeiter*innen demnach lieber länger bei sich behalten. Die Schweiz und andere Empfangsländer sicherten sich auf diese Weise in einer Phase des Wirtschaftswachstums die Rekrutierung von Arbeitskräften mit befristeten Verträgen. Zugleich erlaubten die Abkommen ein flexibles Reagieren auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts: Sanken (in einer Branche) die Produktionsraten, wurden die zurückgeschickten Arbeitskräfte nicht durch neue ersetzt, womit sich die Empfangsländer nicht um die arbeitslosen Arbeitsmigrant*innen und ihre sozialen Probleme kümmern mussten. Die Ausgangsländer ihrerseits versuchten, mit den Vereinbarungen die starke Bindung der Migranten*innen an ihr Herkunftsland aufrecht zu erhalten und damit einen Rückfluss von Ressourcen wie Geld und Bildung zu schaffen. Diese Praxis wurde nicht von allen Seiten gutgeheissen, was unter anderem die Karikatur in der «Basler Woche» zeigt.

Saisonniers – Einblick in ihren Alltag

Das nationale Migrationsregime trug wohl zum wirtschaftlichen Boom der Nachkriegsjahrzehnte bei. Es produzierte aber auch soziale Probleme: Das Saisonnierstatut hielt die Gastarbeiter*innen in permanenter Unsicherheit: Nach jedem Aufenthalt in der Schweiz war es unklar, ob sie im kommenden Jahr wieder eine Arbeitsstelle finden würden. Zudem galt für Saisonniers ein Verbot des Familiennachzugs. Die Folge waren monatelange Trennungen der Familien respektive der illegale Aufenthalt von Kindern, die hierzulande in prekären Verhältnissen aufgezogen werden mussten. So lebten viele italienische Gastarbeiter*innen der 1950er/1960er Jahre in Barackendörfern, teilten sich mit anderen Personen winzige und überteuerte Unterkünfte, oftmals in schlechten hygienischen Verhältnissen und isoliert von der schweizerischen Gesellschaft. Entsprechend gross war mitunter ihr Heimweh. Die Bahnhöfe als Orte der verkehrstechnischen, aber auch symbolischen Verbindung zur Heimat, wurden zu zentralen Treffpunkten.

Film „Spanische Gastarbeiter in der Schweiz“ (SRF, 1963) © 1963-2020 SRF, lizenziert durch Telepool GmbH Zürich.

Wie andere Schweizer Kantone war auch St. Gallen bzgl. Wohninfrastruktur schlecht auf die italienische Zuwanderung vorbereitet. Dies zeigt das Beispiel Wil. Noch 1940 lebten in dessen Altstadt kinderreiche Schweizer Familien in günstigen Wohnungen. Ab den 1950er Jahren zogen diese vermehrt in Neubauten an den Rändern des Ortes. Es verblieben ärmere Mieter*innen, die aber gleichwohl zusehends unter Druck gerieten, da die Hausbesitzer*innen ihre Wohnungen nun auch an die neuen italienischen Arbeitskräfte vermieteten. Arbeitsmigration und Baby-Boom der Nachkriegszeit hatten die Nachfrage nach Wohnraum massiv erhöht. Im Zuge der daraus resultierenden Wohnungsnot wurden einzelne Häuser massiv überbelegt respektive entstanden improvisierte Unterkünfte. Erst mit dem Bauboom der 1960er Jahre entspannte sich die Situation in Wil.

Baracken am Stadtrand

Ex-Saisonnier Bruno Cannellotto, 2014

Der Saisonnierstatus war für die betroffenen Saisonniers sehr belastend. Die folgenden Ausführungen basieren auf den Aussagen des Ex-Saisonniers Bruno Cannellottos in einer Publikation der Gewerkschaft Unia im Jahr 2014

Die Saisonniers hatten das Ziel, für ihre Familien zu sorgen, und opferten dafür vieles. Dies wussten auch die Schweizerbehörden und Firmeninhaber. Diese Anhängigkeit der Italiener vom Schweizer Staat und der Wirtschaft war ein ständiger Kampf. Dies äusserte sich zum Beispiel in stundenlangen Durchsuchungen der Polizei an Grenzübergängen oder durch widerrechtliche Konfiszierungen der Papiere durch Schichtleiter.

Die Schweizer Wirtschaft war auf die Ankunft der Saisonniers ausgerichtet. 130‘000 Italiener*innen reisten in wenigen Tagen ein.

In allen Baufirmen standen Massen von Schaufeln, Hämmern und Kellen bereit. Nur für die Menschen, die kamen, war wenig vorgesehen. So wurden die Arbeiter in einfachen Baracken mit notdürftigen Sanitäranlagen untergebracht. Zudem wurden diese Baracken weit ausserhalb der Städte gehalten, um die Leute in der Stadt nicht zu stören.

Diese Ohnmacht galt es zu überdauern, um dann nach 45 Monaten eine Jahresaufenthaltsbewilligung zu erhalten.  Ein weiteres Problem zeigt sich im Dilemma, Zeuge einer Ungerechtigkeit zu werden und trotzdem nicht zu handeln, was vielfach dazu führte, apathisch gegenüber Schikanen zu werden. Dadurch verloren Saisonniers vielfach die Fähigkeit, sich selbst zu verteidigen.

Abschaffung des Rotationsprinzips: Die Situation der Gastarbeiter bleibt schwierig

Ein Knabe mit seinem Vater an einer Demonstration für die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Auf dem Schild steht «Ich möchte bei meinem Papa sein!» Still aus dem Film «Lo Stagionale» (1972) von Alvaro Bizzarri

Verschiedene Faktoren führten in den 1960er/frühen 1970er Jahren zu einem Wandel in der schweizerischen Migrationspolitik. Eine Triebkraft war die ausländische Konkurrenz: Andere wirtschaftlich starke west- und nordeuropäische Staaten, besonders Deutschland und Österreich, lockten Arbeitsmigrant*innen neu mit dauerhaften Arbeitsverträgen und erleichterter Niederlassung. Der Schweiz drohten die besten Arbeitskräfte verloren zu gehen. Hinzu kam, dass der Arbeitsmarkt zunehmend höhere Anforderungen an die Arbeitnehmenden stellte. Umso ärgerlicher war für die Arbeitgeber*innen das bislang praktizierte Rotationsprinzip, bei dem innerhalb der Belegschaft alljährlich Wissen und Kompetenz verloren gingen. Ein erster migrationspolitischer Wendepunkt war die Revision des Anwerbeabkommens mit Italien von 1964: Die italienischen Saisonarbeiter*innen erhielten nun schneller den Status von Jahresaufenthaltern und damit auch Aussicht auf eine dauerhafte Niederlassung. Das neue Migrationsregime zeichnete sich aber nicht nur durch Öffnung, sondern auch durch Restriktion aus: Ab 1963 versuchte der Bund mit verschiedenen Massnahmen die Zahl der Arbeitsmigrant*innen zu limitieren. 1970 wurden

schliesslich für alle Kantone Kontingente beschlossen, welche bestimmten, wie viele Arbeitsmigrant*innen dort im Verhältnis zur einheimischen Bevölkerung leben durften. Doch damit waren noch nicht alle Probleme behoben. In Abbildung 6 ist eine Demonstration von 1972 gegen das Migrationsregime zu sehen, an der sich Gastarbeiterfamilien gemeinsam dafür einsetzen, beieinander leben zu können. Zwar wurden mit der Zeit die Bedingungen gelockert und 1976 gar italienische Schulen anerkannt, doch damit waren die sozialen Probleme vieler italienischer Arbeitsmigrant*innen und ihrer Familien nicht einfach verschwunden: Noch 1977 hielten sich ca. 15‘000 italienische Kinder illegal in der Schweiz auf. Viele Eltern wagten es nicht, diese einzuschulen. Erst 1991 empfahl die Erziehungsdirektorenkonferenz, alle in der Schweiz lebenden Kinder in den Unterricht zu integrieren und Diskriminierung zu verhindern.

Gegenenand – Mitenand

Die mit 54% Nein-Stimmen nun knapp abgelehnte Schwarzenbach-Initiative im Jahresrückblick «Schon vergessen» von SRF DRS aus dem Jahr 1970 © 1963-2020 SRF, lizenziert durch Telepool GmbH Zürich.

Im Zuge der wachsenden Arbeitsmigration aus Italien formierte sich in den frühen 1960er Jahren eine xenophobe Überfremdungsbewegung. Diese knüpfte an Diskurse aus der Zwischenkriegszeit an und verband die verbreitete ökonomische Sorge bezüglich Lohndumping und Arbeitsplatzverlust mit der Angst vor dem Verlust von kultureller Identität und der Furcht vor «importierter Kriminalität». Politisch organisiert in verschiedenen Kleinparteien (u. a. «Nationale Aktion») lancierte die Überfremdungsbewegung mehrere Volksbegehren. Am erfolgreichsten war sie 1970 mit der sogenannten «Schwarzenbach-Initiative», mit der die Ausländeranteile in sämtlichen Kantonen (bis auf Genf) auf maximal 10 % der jeweiligen Kantonsbevölkerung beschränkt werden sollten. 46 % der Abstimmenden votierten für das Anliegen. Im Filmausschnitt «Schon vergessen» vom Jahr 1970 sind nochmals einige Voten zur Initiative zu hören und die Abtimmungsergebnisse werden detaillierter erklärt.

Plakate für und gegen die dritte Anti-Überfremdungsinitiative 3 im Jahre 1974

Die Überfremdungsbewegung fand mit ihren Initiativen wohl keine Mehrheiten, der hohe Zuspruch für ihre Anliegen setzte den Bund aber unter Druck. Die Einführung des Kontingent-Systems ist entsprechend auch als Reaktion auf die xenophoben Kampagnen zu verstehen. Die öffentlichen Diskussionen der 1960er Jahre drehten sich um die Arbeitsmigration als soziales Problem – und kaum um die sozialen Probleme der Arbeitsmigrant*innen. Der Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik deutet wohl darauf hin, dass der Bund die prekäre Lage der Gastarbeiter*innen in gewisser Weise wahrnahm und die ausländischen Arbeitskräfte zunehmend als festen Bestandteil der hiesigen Bevölkerung akzeptierte. Eine aktive Integrationspolitik betrieb er jedoch nicht, sondern überliess diese den Gemeinden, privaten Organisationen und der Kirche.

Es wurden unter anderem Jugendverbände gegründet, welche sich für die Integration von Jugendlichen einsetzten und ihnen Unterstützung boten. 1970 setzte der Bundesrat eine Kommission («Konsultativkommission zur Behandlung des Überfremdungsproblems», heute: «Eidgenössische Migrationskommission») ein, die im Rahmen der Ausländerpolitik auch soziale Aspekte berücksichtigen sollte.

Grössere Beachtung fand das Schicksal der ausländischen Arbeitskräfte in Teilen der Zivilgesellschaft: 1974 lancierte die linke «Arbeitsgemeinschaft für eine neue Ausländerpolitik» die «Mitenand-Initiative», einen Versuch, die Schweizer Ausländerpolitik zu öffnen und ausländische Kinder zu integrieren. Das Anliegen wurde 1981 mit 83,8 % Nein-Stimmen zu 16,2 % Ja-Stimmen geradezu abgeschmettert. Seit dieser Abstimmung beschränkt sich das linke politische Lager in der Schweiz in der Ausländer-, Asyl- und Einwanderungspolitik hauptsächlich auf die Bekämpfung von Verschärfungsbestrebungen von rechter Seite und bringt wenig eigene Vorschläge vor.

Aufkleber des Patronats Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV und der Eidg. Kommission für Ausländerprobleme EKA, 1980

Abstimmungsplakat zur Mitenand-Initiative, 1981

Die Mitenand-Initiative geriet schnell in Vergessenheit. Das liegt wohl an der enorm kleinen Zustimmung, welche sie bei der Abstimmung erhielt. Dennoch arbeitete die Mitenand-Bewegung weiter, organisierte Ferienlager für Kinder, engagierte sich in der Asylpolitik und unterstützte Jugendvereine, die sich wiederum für die Zusammenkunft von Kindern von Schweizern und Ausländern einsetzten. Erst 1990 löste sich die Bewegung auf.

%

Nein-Stimmen zur Mitenand - Initiative

Italiener*innen helfen sich selbst

Der wirksamste Einsatz zugunsten der Arbeitsmigrant*innen kam von deren eigenen Organisationen, insbesondere von den italienischen. Zahlreiche Netzwerke waren bereits vor 1945, teilweise gar im Zuge der ersten Migrationswelle um die Jahrhundertwende gegründet worden. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts bot die katholische Kirche mit der «Missione Cattolica Italiana» in verschiedenen Kantonen Anlaufstellen für italienische Migrant*innen. Von grosser Bedeutung für viele Italiener*innen in der Schweiz waren auch die ab 1925 im Kampf gegen den Faschismus gegründeten «Colonie Libere Italiane in Svizzera», die sich 1943 zu einem Verbund zusammenschlossen und im Laufe der Nachkriegsjahrzehnte über hundert Lokalsektionen ins Leben riefen. Die verschiedenen Organisationen engagierten sich wahlweise politisch, sozial oder kulturell für die italienische Gemeinschaft: Sie dienten ihren Landsleuten als Treffpunkte, organisierten verschiedene Aktivitäten, standen in Kontakt mit Gewerkschaften, unterstützten bei Behördenkontakten und rechtlichen Fragen, boten Weiterbildungskurse für Erwachsene an, halfen bei der Rücksendung von Ersparnissen nach Italien, organisierten Kinderbetreuungen sowie Heimunterricht und bauten schliesslich eigene Schulen auf. 

Italienischer Kindergarten (Scuola Materina di San Gallo) im Jahre 1941

Auch im Kanton St. Gallen kümmerten sich schon früh migrantische Organisationen um ihre Landsleute, speziell im Fall der Italiener*innen. So war die «Missione Cattolica Italiana» schon im Rahmen der ersten Einwanderungswelle um 1900 im Kanton tätig. Die bei der «Missione» engagierten italienischen Geistlichen unterstanden dem Bischof von St. Gallen, genossen aber eine gewisse Selbstständigkeit. Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzten sie diese unter anderem dafür, sich an neuen Standorten niederzulassen, beispielsweise im Rheintaler Heerbrugg, das ab 1966 vom Trentiner Kapuzinerpater Giustino Longhi betreut wurde. Auch die bereits erwähnte «Federazione delle Colonie Libere Italiane in Svizzera» gründete verschiedene Sektionen im Kanton, so in der Stadt St. Gallen, Rorschach, Wattwil, Wil, Uzwil und Flawil, und unterstützten damit vor Ort die eingewanderten Arbeitnehmer*innen. In den 1970er Jahren entstanden zudem neue Herkunfts- und Freizeitvereine, welche die italienischen Traditionen und kulturellen Eigenheiten pflegten, aber auch eine Brückenfunktion zum Gastgeberland erfüllten.

Heute sind diese Organisationen vor allem für die älteren Migrant*innen von Bedeutung, was die Website  gut aufzeigt: Ihrer Gestaltung nach zu urteilen, wird die Seite von Leuten bearbeitet, welche schon recht alt sind. Die heutige, zweite oder dritte Generation der Migrant*innen ist gut integriert, sie brauchen diese Vereine nicht mehr. Die Seite ist ausserdem ausschliesslich in Italienisch verfasst, was ebenfalls ein  Hinweis darauf ist, dass sie wirklich von der ersten Generation der Migrant*innen stammt, welche nie Deutsch gelernt hat und nach wie vor hauptsächlich unter sich bleibt. Solche Vereine haben in der heutigen Zeit enorm an Wichtigkeit verloren.
 

Stil der Website der «Federazione Colonie Libere Italiane in Svizzera»

Schulbildung für italienische Kinder

1965 wurde in der Stadt St. Gallen eine Informationsstelle gegründet, welche die ausländische Bevölkerung bei persönlichen, familiären, schulischen, finanziellen, rechtlichen und beruflichen Schwierigkeiten unterstützen sollte. Eine frühe Initiative der neu geschaffenen Stelle betraf die Kinderbetreuung: Sie richtete 1965 in der Stadt St. Gallen einen Kleinkinderhort ein, dessen Leitung sie der Missione Cattolica Italiana übertrug.

Bald wurden die Migrant*innen nicht mehr als Problem angesehen, sondern die Probleme der Migrant*innen gemeinsam angegangen. Der migrationspolitische Wandel kam nicht zuletzt darin zum Ausdruck, dass 1976 in der Schweiz erstmals italienische Primarschulen anerkannt wurden. Schliesslich wurde ihnen 1991 gar der Besuch der Schweizer Schulen erlaubt.

Umso erstaunlicher ist es vor diesem Hintergrund, dass die St. Galler Behörden ansonsten im Umgang mit den Kindern der Arbeitsmigrant*innen eine ähnlich ambivalente Rolle einnahmen wie der Bund. Als die Missione Cattolica Italiana ab Mitte der 1960er Jahre in St. Gallen italienische Schulen aufzubauen versuchte, wirkte die Stadt als Bremsklotz. Bis 1982 versuchten die Behörden mit verschiedenen Massnahmen – und gegen den Protest italienischer Eltern – die Schüler*innenzahlen so stark wie möglich zu begrenzen.

Empfehlung der EDK für die Schulung fremdsprachiger Kinder, 1991

Am 24. Oktober 1991 wurde von der Schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) eine Empfehlung zur Schulung fremdsprachiger Kinder veröffentlicht. Die EDK schrieb in den Ergänzungen dieser Erklärung: «Das Anwachsen von versteckten und offenen rassistischen Handlungen in der Schweiz gibt zur Beunruhigung Anlass. Der Beitritt der Schweiz zum ‹Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung› der Vereinten Nationen ist darum zu begrüssen und zu unterstützen. Das Übereinkommen verstärkt das in der schweizerischen Rechtsordnung verankerte Diskriminierungsverbot und konkretisiert es in Bezug auf die Rassendiskriminierung. Für verständnisfördernde Massnahmen kommt den Medien und der Erziehung grosse Bedeutung zu.» (EDK, 1991)

Am 24. Oktober 1991 wurde von der Schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) eine Empfehlung zur Schulung fremdsprachiger Kinder veröffentlicht. Die EDK schrieb in den Ergänzungen dieser Erklärung: «Das Anwachsen von versteckten und offenen rassistischen Handlungen in der Schweiz gibt zur Beunruhigung Anlass. Der Beitritt der Schweiz zum ‹Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung› der Vereinten Nationen ist darum zu begrüssen und zu unterstützen. Das Übereinkommen verstärkt das in der schweizerischen Rechtsordnung verankerte Diskriminierungsverbot und konkretisiert es in Bezug auf die Rassendiskriminierung. Für verständnisfördernde Massnahmen kommt den Medien und der Erziehung grosse Bedeutung zu.» (EDK, 1991)

In den Empfehlungen selbst ging die EDK auf alle Schulstufen ein. Sie empfahl einen zweijährigen Kindergartenbesuch, Förderung der Umgangssprache Deutsch durch unentgeltliche zusätzliche Kurse sowie «den Übertritt in die berufliche Ausbildung oder in weiterführende Schulen durch besondere Ausbildungsangebote zu erleichtern» (EDK 1991). Ausserdem war die Fremdsprachigkeit in der Beurteilung zu berücksichtigen und zu verhindern, dass die Schüler*innen «nur aufgrund mangelnder Kenntnisse in der Unterrichtssprache in Hilfs- und Sonderklassen eingewiesen werden oder ein Schuljahr wiederholen müssen». Weiter wurde empfohlen, dass auch die Lehrerschaft auf den Unterricht in „multikulturellen Klassen“ vorbereitet werden sollte.

Es wurden sowohl Massnahmen auf kantonaler Ebene ergriffen mit dem Ziel der Kontrolle und Unterstützung der Schulen als auch bei der Lehrplanentwicklung. Die Sozialerziehung und die Stärkung der Persönlichkeit erhielten in der Schulbildung eine ganz neue, zentrale Rolle.

Riblja Čorba – Gastarbajterska pesma

Das Musikstück wurde 1996 verfasst. Es beschreibt die Misere und den Alltagstrott eines Gastarbeiters in Frankfurt. Es handelt hauptsächlich davon, dass sich ein Arbeiter durch den Alltag quält, um dann endlich am Wochenende mit seinen Landsleuten feiern zu können. Die beiden unterschiedlichen Phasen Arbeitswoche und Wochenende werden musikalisch unterstrichen und lassen sich so leicht einordnen. Die schwierigen Missstände werden belustigend, mit viel Humor und Selbstkritik beschrieben.

Riblja čorba (deutsche Übersetzung: Fischsuppe) ist eine serbische und ehemals jugoslawische Rockband.

Riblja Čorba – Gastarbajterska pesma (Musikvideo)

Songtext Gastarbajterska

Ich fühle mich wie das Allerletzte
Aber diese Tatsache verberge ich und hüte es wie ein Geheimnis
Ich schweige, doch gleichzeitig würde ich lauthals schreien
«Oh Frankfurt ich verdamme deinen Main!»

Ich gehe nicht aus, sitze nur zu Hause
Ich arbeite hart an meinen Arbeitstagen
Ich bemühe mich jede Mark zu sparen
Ich kann kaum den Samstag erwarten!

Wenn dann die Volkssänger am Samstag spielen
hänge ich mir die Krawatte an
Und führe mich und meine Dame aus
Und nehme meinen ganzen Lohn gleich mit
Wenn ich dann die Musik meiner Heimat höre
Verliere ich mich ganz in der Musik
Vor allem dann, wenn Kolo* gespielt wird!

Ich trinke und esse ćevape
Die Nähte/Knöpfe meines Hemdes reissen
Eine Sängerin wird ein wenig nackig
Und wird sogleich mit Marken (Geldnoten) zugedeckt

Am Sonntag wache ich am Nachmittag auf
Ich versuche mich an irgendwas zu erinnern, vergebens
Ich fühle mich «zerhackt» wie Hackfleisch
Oder habe ich womöglich mit meiner Frau geschlafen

Ich fühle mich wie das Allerletzte

 

*Kolo ist ein serbischer Volkstanz

** «ćevape» ist eine Fleischspezialität

Ständige ausländische Wohnbevölkerung

Die ständige ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz zwischen 1900 und 2018

Alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, gelten als Ausländer*innen. Die ständige ausländische Wohnbevölkerung, als Referenzbevölkerung der Bevölkerungsstatistik, umfasst alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Gesamtaufenthaltsdauer oder einer Anwesenheitsbewilligung von mindestens zwölf Monaten (Ausweise B/C/L/F oder N oder EDA-Ausweis, d.h. internationale Funktionäre, Diplomat*innen und deren Familienangehörige). Die Mehrheit der ständig in der Schweiz wohnhaften Ausländer*innen stammt aus Europa, hauptsächlich aus EU-/EFTA-Staaten. Das starke Wirtschaftswachstum nach dem Zweiten Weltkrieg schuf eine hohe Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften. Entsprechend wuchs der Ausländeranteil in der Schweiz stark an. Betrug der Anteil der ausländischen Bevölkerung 1950 noch 6 %, waren es zehn Jahre später 10 % und 1970 gar 17 %. In manchen Branchen waren die ausländischen Arbeitskräfte nicht wegzudenken. Im Baugewerbe lag der Anteil 1960 bei 50 %.

Nachdem 1970 (eigeschränkt) Familiennachzüge erlaubt worden waren, hatten 1973 18.4 % oder 1‘175‘500 Personen der Schweizer Bevölkerung eine andere Nationalität. Im Zuge der Wirtschaftskrise von 1973 mussten jedoch über 300’000 Ausländer*innen während den Jahren 1974 bis 1976 in ihre Heimatstaaten zurückkehren, womit die Schweiz die Arbeitslosigkeit auslagerte. Ab Mitte der 1980er Jahre zog die Arbeitsmigration in die Schweiz wieder kräftig an und mit ihr auch der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung. Diese kam zunehmend nicht mehr nur aus den Nachbarländern, sondern auch aus süd-(ost-)europäischen Staaten wie Portugal, Spanien, (Ex-)Jugoslawien und der Türkei. Die verstärkte Zuwanderung in die Schweiz der späten 1980er Jahre setzte sich in den 1990er Jahren fort. Der Ausländeranteil an der schweizerischen Wohnbevölkerung stieg von 18.1 % im Jahr 1990 auf über 20 % zur Jahrtausendwende, 22.4 % im Jahr 2010 bis auf 25.1 % im Jahr 2018.

Zwei Veränderungen stechen bei der Arbeitsmigration der vergangenen zwanzig Jahre ins Auge: Einerseits kam es aufgrund der vereinfachten Einreise und der günstigen Transportmöglichkeiten vermehrt zu Pendelmigration, bei der sich mehrwöchige oder -monatige Arbeitseinsätze in der Schweiz mit Aufenthalten im (EU-)Heimatland abwechseln. Andererseits verstärkte sich vor allem die Zuwanderung gut gebildeter Arbeitskräfte aus den Nachbarstaaten massiv. Nichtsdestotrotz bilden die weniger gut qualifizierten ausländischen Arbeitskräfte des Baugewerbes, der Gastronomie oder des Care-Sektors nach wie vor eine zahlenmässig starke Gruppe.

Italienerinnen und Italiener im Kanton St. Gallen zwischen 1860 und 2000

Den St. Galler Betrieben mangelte es nach dem Zweiten Weltkrieg an Arbeitskräften. Aus diesem Grund schickten sie, wie die «Aluminiumwerke AG Rorschach» (später: «Alcan Rorschach») bereits im Jahr 1946, Kadermitarbeiter nach Norditalien, um Hunderte von Gastarbeiter*innen anzuheuern. Zusätzliche Dynamik gewann die italienische Arbeitsmigration nach St. Gallen in den 1950er Jahren, als sich die Herkunft der Migrant*innen von Nord- nach Süditalien verlagerte. So erhöhte sich deren Zahl bis 1960 auf 17‘676 und erreichte damit bereits wieder den Höchstwert der ersten Einwanderungswelle von 1910. Analog zur restlichen Schweiz stieg die Zahl der italienischen Staatsangehörigen im Kanton St. Gallen bis in die frühen 1970er Jahre weiter an (1970: 29‘796), bevor sie in den nachfolgenden Jahrzehnten mehr oder weniger stetig sank.

Quellenverzeichnis

Titelbild
Bizzarri, A. (1972). «Voglio restare con il mio Papà!» – Filmstill aus «Lo stagionale» (1972) von Alvaro Bizzarri – Knabe mit seinem Vater an einer Demonstration für die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Archivbezug: Federazione Colonie Libere Italiane in Svizzera FCLIS. Online unter: https://www.bild-video-ton.ch/bestand/objekt/Sozarch_F_5002-Fx-008 (05.11.2020).

Gottlieb Duttweiler – Detail- oder Menschenhändler?
Geschäftsantwortkarte des Migros-Genossenschafts-Bundes (1946), Nutzung des Fotos MGB_Dok_Fo_132613 mit freundlicher Genehmigung des Migros-Genossenschafts-Bundes. Alle Rechte vorbehalten.
Basler Woche (1947). Karikatur von Gottlieb Duttweiler als Mädchenhändler. Nutzung des Fotos MGB_Dok_Fo_132614 mit freundlicher Genehmigung des Migros-Genossenschafts-Bundes. Alle Rechte vorbehalten.

Saisonniers – Einblick in ihren Alltag
SRF (1963). Regionalmagazin Antenne. Online unter: https://www.srf.ch/play/tv/antenne/video/spanische-gastarbeiter-in-der-schweiz?id=5ace1e67-fde1-4257-bc25-703885894a68 (05.11.2020).

Baracken am Stadtrand
Cannellotto, B. (2014). Baracken am Stadtrand. Ex-Saisonnier Bruno Cannellotto erzählt. In Unia Work. Baracken, Femdenhass und versteckte Kinder. Darum darf es in der Schweiz kein neues Saisonnierstatut geben (S. 3–7). o.O.[2014], S. 4.

Abschaffung des Rotationsprinzips
Bizzarri, A. (1972). «Voglio restare con il mio Papà!» – Filmstill aus «Lo stagionale» (1972) von Alvaro Bizzarri – Knabe mit seinem Vater an einer Demonstration für die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Archivbezug: Federazione Colonie Libere Italiane in Svizzera FCLIS. Online unter: https://www.bild-video-ton.ch/bestand/objekt/Sozarch_F_5002-Fx-008 (05.11.2020).

Gegenenand – Mitenand
SRF (1970). Jahresrückblick «Schon vergessen». Online unter: https://www.srf.ch/play/tv/schon-vergessen/video/schwarzenbach-inititative-wird-abgelehnt?id=561d4d8f-f9ad-45d9-ac19-06db8c172b2f (05.11.2020).
Schmid, J. (1974). Plakate für und gegen die Überfremdungsinitiative von 1974: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Schmid, Josef / Com_L23-0739-0002-0009 / CC BY-SA 4.0. Online unter: https://www.e-pics.ethz.ch/index/ETHBIB.Bildarchiv/ETHBIB.Bildarchiv_Com_L23-0739-0002-0009_1129924.html (05.11.2020).
Schweizerisches Sozialarchiv (1980). Zäme i de Freizyt zäme i D’Zuekunft Junge Schweizer, Junge Ausländer. Foto: Schweizerisches Sozialarchiv. Online Unter: https://www.bild-video-ton.ch/bestand/objekt/Sozarch_F_Ob-0001-066 (18.05.2020).
Schweizerisches Sozialarchiv (1981). Mitenand Initiative. Foto: Schweizerisches Sozialarchiv. Online unter: https://www.bild-video-ton.ch/bestand/objekt/Sozarch_F_Ob-0001-507 (18.05.2020).
Bundeskanzlei. Volksabstimmung vom 05.04.1981. Online unter: https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/19810405/index.html (05.11.2020).

Italiener*innen helfen sich selbst
Welte, F. (01.10.2015). Als St. Gallen zur «Italienerstadt» wurde. In Gossauer Nachrichten, S. 20. Online unter: http://sn.zehnder.ch/eweb/sn/2015/10/01/gona/20/ (05.10.2020).
http://www.fcli.ch/default.php

Schulbildung für italienische Kinder
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (1991). Empfehlungen zur Schulung der fremdsprachigen Kinder vom 24. Oktober 1991. Online unter: https://edudoc.ch/record/24317 (05.11.2020).

Riblija Čorba – Gastarbajterska pesma
Riblja Čorba – Gastarbajterska pesma. Online unter: https://bit.ly/2vn5UoA (05.11.2020).

Ständige ausländische Wohnbevölkerung
Bundesamt für Statistik (2019). Anteil der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung. © BfS. Online unter: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken/grafiken.assetdetail.9326017.html (03.07.2020).
Kanton St. Gallen (2019). Ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Geburtsort (Schweiz/Ausland). Online unter: https://www.sg.ch/content/dam/sgch/kanton-stgallen/statistik/b01/B01_Ausl_002_staendigeAuslWB_Staatsangeh%C3%B6rigkeit_Kt_WK_Gem.pdf, (06.07.2020).
Bundesamt für Statistik (2019). Ständige und nichtständige Wohnbevölkerung nach Kanton, Anwesenheitsbewilligung, Geschlcecht, Altersklasse und Staatsangehörigkeit. Online unter: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/auslaendische-bevoelkerung.assetdetail.9566434.html (11.12.2020).

Sammelbibliographie

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Die Autorin und der Autor

Livia Angehrn

Aljoscha Stojnic

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