Migration

Flucht und Asyl in der Schweiz

Vertiefung: Aufnahme der Geflüchteten aus Chile

 

Seit der zweiten Hälfte der 1960er Jahre manifestierte sich in der Schweiz eine aggressive Bewegung gegen die angebliche «Überfremdung». Standen anfänglich Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter im Fokus der fremdenfeindlichen Anfeindungen, so nahm die Antiüberfremdungsbewegung seit den 1980er Jahren vermehrt Asylsuchende in den Fokus. Durch die stark ansteigende Zahl von Asylgesuchen in diesem Jahrzehnt hatte die Flüchtlingsthematik grundsätzlich an Bedeutung gewonnen und wurde kontrovers diskutiert. Zudem stammten nun viele der Antragsstellenden aus aussereuropäischen Ländern. Von der Antiüberfremdungsbewegung wurden diese als unerwünscht und in rassistisch geprägter Argumentation als «besonders fremd» und als Gefahr für die Schweizer Kultur taxiert. Auf die veränderte Ausgangslage reagierte die Schweiz in diesem Jahrzehnt mit diversen restriktiven Gesetzesänderungen. 

Auch die Europäische Union reagierte auf die wachsenden Flüchtlingsströme aus aller Welt. Das Schengener Abkommen von 1985 und die Konvention von Dublin von 1990 bilden das Gerüst für ein gesamteuropäisches Migrationsregime. Um nicht zur EU-Aussengrenze zu werden, geriet die Schweiz unter Druck, in diesem Bereich zu partizipieren. 

Diese Verschärfung der Asylpolitik kontrastiert mit der relativ liberalen Praxis nach der Unterzeichnung der Genfer Konvention durch die Schweiz im Jahre 1955. Besonders grosszügige Aufnahmebedingungen galten für Geflüchtete aus kommunistischen Staaten, was auch den damals im Westen vorherrschenden antikommunistischen Konsens widerspiegelt. Jedoch standen die Schweizer Behörden Asylsuchenden aus nichteuropäischen Staaten, wie zum Beispiel Chile, nicht so wohlgesonnen gegenüber, zumal man politisch linksorientierten Geflüchteten skeptischer gegenüberstand. 

Unterstützung der ungarischen Geflüchteten durch die Schweizer Zivilbevölkerung 

Ab den 1950er Jahren flüchteten immer mehr Menschen aus den Satellitenstaaten der UdSSR in den Westen. Vor allem Flüchtlinge aus Ungarn und der Tschechoslowakei suchten zwischen 1950 und 1970 Zuflucht in der Schweiz. Die Aufnahme dieser beiden Flüchtlingsgruppen steht beispielhaft für die schweizerische Einstellung gegenüber Flüchtlingen während dem Kalten Krieg.

Nach dem niedergeschlagenen Volksaufstand in Ungarn wurden etwa 13’000 Geflüchtete in der Schweiz aufgenommen. Zudem wollte die Schweizer Zivilbevölkerung die Ungarinnen und Ungarn, die nicht flüchten konnten, unterstützen, was durch verschiedene Solidaritätsaktionen sowie Demonstrationen deutlich gemacht wurde. Dass der Aufstand in Ungarn vor dem Hintergrund des Kalten Krieges stattfand, spielte für diese Reaktion eine grosse Rolle. Die Flucht der ungarischen Bevölkerung wurde im «Westen» und folglich auch in der Schweiz als Stellungnahme gegen den ideologischen Gegner, die UdSSR, wahrgenommen. Aus diesem Grund war die Bereitschaft zu helfen grösser als bei den meisten vorherigen oder späteren Flüchtlingswellen. Es ging nicht nur darum, die Geflüchteten zu unterstützen, sondern auch darum, ein weiteres Zeichen gegen den Feind UdSSR und deren Ideologie zu setzen.

Antisowjetische Proteste für Ungarn in Zürich, Ende Oktober 1956

Unterstützungsaktion für Ungarn beim Alfred-Escher-Brunnen auf dem Bahnhofplatz Zürich, Ende Oktober 1956

Am 23. Oktober 1956 eskalierte die Situation in Budapest aufgrund einer studentischen Grossdemonstration, bei welcher die Forderungen nach demokratischen Reformen erhoben wurden. Im Rahmen dieser Demonstration liess die Regierung die Polizei auf die Demonstrierenden schiessen, worauf der friedliche Protest in gewaltsamen Widerstand umschlug. Am gleichen Tag kam es in der Schweiz zu vielen Solidaritätskundgebungen, Sammel- und Hilfsaktionen und antisowjetischen Demonstrationen, wie hier auf beiden Fotografien. Das erste Bild entstand während einer antisowjetischen Demonstration in Zürich. Auf dem zweiten Bild ist eine Sammelaktion am Bahnhofsplatz Zürich abgebildet. Zahlreiche Schweizer Bürger*innen versammelten sich beim Alfred Escher Brunnen um die Ungaren*innen zu unterstützen. Insgesamt wurden von der Schweizer Bevölkerung 6,5 Millionen Franken gespendet und es wurden zwei Millionen Pakete mit Medikamenten und Nahrungsmitteln verschickt.

Asylparadies Schweiz 1956 – liberale Aufnahme für Geflüchtete aus Ungarn

Beitrag der Schweizer Filmwochenschau vom 16. November 1956 zur Ankunft ungarischer Flüchtlinge in der Schweiz

Am 23. Oktober 1956 begann der ungarische Volksaufstand, bei welchem sich die Bevölkerung gegen die Regierung der kommunistischen Partei und die sowjetische Besatzungsmacht erhob. Es gelang der Roten Armee jedoch, den Volksaufstand niederzuschlagen, weshalb zahlreiche Ungarinnen und Ungarn die Flucht aus ihrem Heimatland ergriffen. 

Die Aufnahme der ungarischen Geflüchteten steht exemplarisch für die schweizerische Einstellung gegenüber Flüchtlingen aus dem sowjetischen Machtbereich während dem Kalten Krieg, da sie als Opfer des ideologischen Gegners und ihre Flucht entsprechend als Statement gegen den Sowjetkommunismus gedeutet wurde. Ausserdem ging man von einer kulturellen Nähe zwischen den Menschen aus Ungarn und der Schweiz aus, weshalb man sich eine problemlose Integration in die Gesellschaft erhoffte. Die Ungarinnen und Ungarn wurden deshalb grosszügig aufgenommen und es war möglich, innerhalb eines Monates 10’000 Geflüchteten Asyl zu gewähren. Auch die Zivilbevölkerung engagierte sich in zahlreichen Solidaritätsaktionen für die in die Schweiz geflüchteten Ungarinnen und Ungarn. Die Flüchtlinge wurden so nicht nur vor Ort in der Schweiz, sondern auch in Ungarn unterstützt, indem Hilfsgüter wie Lebensmittel oder Medikamente zusammengetragen und nach Ungarn transportiert wurden, um den Zurückgebliebenen zu helfen und Hoffnung zu geben.  

In diesem Beitrag der Schweizer Filmwochenschau werden Formulierungen wie «Diese Menschen, der Hölle entronnen» oder «in der Heimat zu Tode gepeinigt» verwendet. Sie stehen exemplarisch für die Diabolisierung der Sowjetunion im Sinne der antikommunistischen Haltung der Schweiz. Zudem wird am Beispiel der Flüchtlingsunterkünfte in Klosters die klare Botschaft ausgesandt, dass die Schweiz die Retterin der Geflohenen sei und dass diese hier wieder zur Ruhe kommen könnten. 

Die solidarische Aufnahme der ungarischen Geflüchteten sowie die Beweggründe der Regierung hierfür sind stark vom Kontext des Kalten Krieges geprägt. Es wird klar, dass versucht wurde, die Ungarinnen und Ungarn so gut wie möglich in die Gesellschaft zu integrieren und zu unterstützen. Im Nachhinein hat sich aufgrund dieser Aufnahmepraxis das positive Selbstbild der Schweiz als «Asylland» verstärkt. Die grosszügige Aufnahmepraxis im Falle der Ungarnflüchtlinge täuscht jedoch darüber hinweg, dass die Schweiz in anderen Fällen die Aufnahme sehr viel restriktiver gestaltet hat. Dies zeigt sich gerade bei Flüchtenden von ausserhalb Europas, wie es in den 1970er Jahren etwa die vor den Folgen des rechtsgerichteten Putsches in die Schweiz fliehenden Chilenen waren.  

Geflüchtete aus Chile, nein danke!

Offener Brief von Max Frisch an den Schweizerischen Bundesrat, Berlin, 2. März 1974

Am 11. September 1973 erfolgte in Chile ein Militärputsch, welcher den Sturz der demokratisch gewählten sozialistischen Regierung Salvadore Allendes zur Folge hatte. Den putschenden Streitkräften gelang es danach, mit finanzieller Hilfe der USA bis ins Jahr 1990 eine Militärdiktatur aufrechtzuerhalten. Aufgrund des Putsches und des damit einhergehenden Rechtsrutsches der Regierung suchten einige Menschen aus Chile Zuflucht in der Schweiz. Diese wurden jedoch mit einer deutlich restriktiveren Flüchtlingspraxis konfrontiert als die Geflüchteten aus den Satellitenstaaten der UdSSR noch wenige Jahre zuvor.

In den Wochen nach dem Militärputsch unter Augusto Pinochet 1973 wurden erstmals Diskussionen über die Aufnahme von chilenischen Geflüchteten im Parlament geführt mit dem Resultat, dass Chileninnen und Chilenen ein Visum benötigten, um überhaupt in die Schweiz einreisen zu dürfen. Der Visumszwang bedeutete, dass die Personen aus Chile in der Schweizerischen Botschaft in Santiago de Chile bei einem «Mann der Rechten» ein Visum würden beantragen müssen, um der faschistischen Regierung vielleicht entkommen zu können. Mit dieser Aussage warf Max Frisch dem Bundesrat vor, dass sein diplomatisches Personal vor Ort politisch motiviert handeln würde.

Der Bundesrat wollte ursprünglich lediglich 200 Chileninnen und Chilenen aufnehmen. Diese Bestimmung stand jedoch ganz im Gegensatz zur liberalen Flüchtlingspraxis, welche wenige Jahre zuvor gegenüber den ungarischen und tschechoslowakischen Geflüchteten praktiziert worden war. Auch im Fall der chilenischen Flüchtlinge war die Solidarität in der Bevölkerung gross. Kirchen, Hilfsorganisationen und die politische Linke organisierten eine «Freiplatzaktion», um ein Zeichen zu setzen. Aufgrund dieses öffentlichen Widerstandes entschied sich die Landesregierung dazu, 1’600 Geflüchtete aufzunehmen. Auch diese Zahl lag jedoch deutlich unter jener der 1956 respektive 1968 aufgenommenen Flüchtlinge aus Ungarn und der Tschechoslowakei.

Die selektive Flüchtlingspolitik, welche in der Schweiz praktiziert wurde, lässt sich auf die Positionierungen der Schweiz und Chiles während dem Kalten Krieg zurückführen. Die neue chilenische Regierung, vor welcher die Chileninnen und Chilenen flüchteten, orientierte sich explizit am Westen. Die meist links orientierten Geflüchteten erschienen hingegen der Schweizer Regierung politisch verdächtig.

In seinem offenen Brief an den Bundesrat kritisiert Max Frisch den Umgang der schweizerischen Regierung mit den geflüchteten Menschen aus Chile. Ausserdem zeigt der Literat auf, in welchen Widerspruch sich die Schweizer Regierung bei der Aufnahme von Geflüchteten verwickelt habe, denn die Geflüchteten aus Ungarn und der Tschechoslowakei hätten von einer klar liberaleren Aufnahmepolitik als die chilenischen Geflüchteten profitiert. Max Frisch zeigt in seinem offenen Brief eindrücklich, dass die Schweizer Regierung in Fragen der Migration beziehungsweise Flucht aus Eigeninteresse handelte und Geflüchtete mit «falscher» Herkunft absichtlich diskriminiert wurden.

Nebst der politischen Orientierung wurden die chilenischen Geflüchteten von Seiten der Schweiz auch aus einem anderen Grund kritisch bewertet. Da Chile ausserhalb Europas liegt, ging die Regierung von unüberbrückbaren kulturellen Differenzen aus. Man fürchtete, dass es innerhalb der Schweiz zu Konflikten kommen könnte, wenn zu viele Geflüchtete aus Chile aufgenommen würden. Dieser Gedankengang nahm Anleihe am damals politisch stark präsenten Anti-Überfremdungsdiskurs.

«Das Boot ist voll» – zumindest für Geflüchtete aus Chile

Zeitungsartikel aus dem Thuner Tagblatt vom 9. November 1973

Nach dem Sturz der chilenischen Regierung unter Salvadore Allende mussten tausende Menschen aus Chile auf Grund des Rechtsrutsches in der Regierung aus ihrer Heimat flüchten. In den Wochen nach dem Militärputsch vom 11. September 1973 wurden erstmals Diskussionen über die Aufnahme von chilenischen Geflüchteten im Parlament geführt, was dazu führte, dass Personen aus Chile ein Visum benötigten, um überhaupt in die Schweiz einreisen zu können. Der Bundesrat wollte lediglich 200 Chileninnen und Chilenen aufnehmen. Diese restriktive Bestimmung stand im Gegensatz zu der sehr liberalen Flüchtlingspraxis, welche wenige Jahre zuvor gegenüber den ungarischen und tschechoslowakischen Geflüchteten praktiziert worden war und jeweils zur Aufnahme von grossen Flüchtlingskontingenten geführt hatte.

Bundesrat Furgler argumentiert hauptsächlich mit der grossen Anpassung, die die Geflüchteten durchmachen müssten, um in der Schweiz überhaupt integriert werden zu können. Aufgrund ihrer aussereuropäischen Herkunft wurde den Chilenen eine grosse Differenz zur Schweizer Kultur unterstellt, was ihre Integration erschweren würde. In dieser offiziellen Mitteilung wird jedoch die politische Orientierung der Geflüchteten, die eigentlich ein grosses Thema war, aussen vorgelassen. Zudem ist klar erkennbar, dass bereits damals in der Schweiz ein positiv aufgeladenes Selbstbild als «Asylland» vorherrschte. Die Schweiz tue mit ihrem Vorgehen der Welt etwas Gutes. Man verstand sich und die eigene Aufnahmepraxis klar als Vorbild für andere Nationen.

Es wird ausserdem klar, welchen Einfluss die knapp abgelehnte sogenannte Anti-Überfremdungs-Initiative von 1970 auf die Politik besass. Obwohl Bundesrat Furgler kommunizierte, dass das Boot nicht voll sei, wurde nur ein sehr kleines Kontingent von 200 Geflüchteten festgelegt, da die Schweiz aufgrund von «limitierten Aufnahmemöglichkeiten» offensichtlich in den Augen der offiziellen Schweiz nicht mehr hätte aufnehmen können. Diese beiden Aussagen bilden einen Widerspruch in sich und zeigen, dass in der Schweiz eine Selektion der Geflüchteten vorgenommen wurde.

Die Kritik an Bundesrat Furgler durch Nationalrat Valentin Oehen, den damaligen Präsidenten der fremdenfeindlichen «Nationale Aktion» kann als sinnbildlich für die Überfremdungsbewegung angesehen werden, welche in den 1970er bis 1980er Jahren einen Aufschwung erlebte. Spannend ist dabei, dass Oehen das Diktum «Das Boot ist voll» aufgreift, mit welchem Bundesrat Eduard von Steiger 1942 die Grenzschliessung der Schweiz verteidigt hatte.

Bundesbeschluss über finanzielle Unterstützung an ausländische Flüchtlinge – Aber nur würdige Flüchtlinge profitieren!

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zu einem Bundesbeschluss über Beiträge des Bundes an die Unterstützung ausländischer Flüchtlinge vom 22. Oktober 1948

Mit der grosszügigen Aufnahme der Geflüchteten aus dem «Ostblock» nahm die Schweiz auch Bezug auf ihr rückblickend positiv aufgeladenes Selbstbild als «Asylland». In der Tat hatte die Eidgenossenschaft religiöse und politische Geflüchtete bis ins 19. Jahrhundert immer wieder mit offenen Armen aufgenommen. Doch die Aufnahmepraxis war stets selektiv. Vor allem sollte der Verbleib temporär sein und keine Kosten verursachen. Diese Transitlanddoktrin prägte die restriktive Flüchtlingspolitik auch von 1933 bis 1945. Ab 1947 trat schliesslich ein neues, liberaleres Asylgesetz in Kraft, welches das Credo der Schweiz als Transitland aufhob und die Bereitschaft für dauerhaftes Asyl steigen liess.

In der Botschaft des Bundesrates vom 28. Oktober 1948 an die Bundesversammlung zu einem Beschluss über Beiträge des Bundes an die Unterstützung ausländischer Flüchtlinge, gezeichnet von Bundespräsident Enrico Celio, kommt dieses positiv aufgeladene Selbstbild gut zum Ausdruck. Im ersten Abschnitt bezeichnet der Bundesrat die humanitäre Tradition des Schweizervolkes als ehrenvoll. Im gleichen Satz erwähnt er fast beiläufig, dass jedoch nur «würdige» Flüchtlinge aufgenommen würden, was die praktizierte selektive Aufnahmebereitschaft der Schweiz zu jener Zeit verdeutlicht. «Würdige» Flüchtlinge zeichneten sich nach Schweizer Auffassung durch eine gleiche kulturelle Prägung und eine potenzielle antisowjetische Einstellung aus. Der Beginn der Frontstellung gegen den Kommunismus ist bereits um 1948 spürbar.

Die Transitlanddoktrin und die damit zusammenhängende begrenzte Aufnahmebereitschaft der Schweiz wird im zweiten Abschnitt der Botschaft beschrieben. Ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung habe gehofft, dass die Geflüchteten nach Ende des Zweiten Weltkrieges in ihre Heimat zurückkehren könnten. Diese Hoffnungen wurden laut Bundesrat nicht erfüllt. Viele Geflüchtete könnten aufgrund der prekären Situation nicht mehr in ihr Heimatland zurück und seien auf Asyl angewiesen. Diese Asylgruppen würden ab Inkrafttreten des Bundesbeschlusses vom Bund indirekt – über private Flüchtlingshilfsorganisationen – finanziell unterstützt. Diese finanzielle Unterstützung würde jedoch nur so lange gewährleistet, bis die Geflüchteten in ihre Heimat zurückkehren oder weiterreisen könnten. Der Transitlandgedanke blieb somit auch weiterhin in gewissem Sinne ein Referenzpunkt.

Im letzten Abschnitt appelliert der Bundesrat an das Schweizervolk, weiterhin Geflüchtete aufzunehmen und ihnen Schutz zu gewähren. Zudem verweist er auf die vorbildliche Aufnahmepraxis der Nachbarländer, die trotz verheerenderen Kriegsschäden proportional mehr Geflüchtete aufgenommen hätten als die Eidgenossenschaft. Das neu eingeführte liberalere Asylgesetzt von 1947, das die Doktrin der Schweiz als Transitland aufhob und die Bereitschaft für dauerhaftes Asyl ansteigen liess, stand für ein Umdenken in der Schweizer Asylpolitik.

Feindbild Asylant- «Nationale Aktion» proklamiert: «Überfremdungsbedrohung schlimmer denn je!»

«In Riesenschritten wird das einheimische Volk durch eine Bevölkerung ausländischer Herkunft ersetzt. Zusätzlich erschwert wird die Lage durch die Herkunft der neuen Auswanderer. Während nämlich die erste Einwanderungswelle wenigstens noch aus Randgebieten Europas kam und christlicher war, sind die neuesten Einwanderer Afroasiaten und überwiegend Mohammedaner, Türken, Nord- und Westafrikaner, Indochinesen usf.»

Zeitungsartikel aus «VOLK + HEIMAT», einer Zeitung der «Nationalen Aktion gegen die Überfremdung», erschienen im Feb./März 1981

Der in der Schweiz seit dem ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts präsente und von 1918 bis 1945 sehr prägende Anti-Überfremdungsdiskurs gewann ab der ersten Hälfte der 1960er Jahre erneut an politischer Brisanz. Es bildete sich eine rechtspopulistische Anti-Überfremdungs-Bewegung, die den fremdenfeindlichen Diskurs aktiv bewirtschaftete. Ab den 1980er Jahren trat die Anti-Überfremdungsbewegung in eine neue Phase ein. Asylsuchende wurden nun – auch auf dem Hintergrund deutlich angestiegener Antragszahlen – zu einem zentralen Feindbild der Bewegung. Mit der Politisierung des Asylwesens transformierten sich auch die Begriffskonnotationen. «Asyl» erfuhr nicht mehr positive Zuschreibungen wie «Verheissung der Rettung» und «Grundrecht», sondern wurde klar negativ aufgeladen. Besonders in den Fokus gerieten Flüchtlinge aus aussereuropäischen Ländern. Diese hätten, so wurde argumentiert, keinen Bezug zur Schweizer Kultur und Geschichte und wären entsprechend besonders «fremd». Vor allem die «Schweizer Demokraten» (SD), wie die «Nationale Aktion» ab 1990 hiess, heizten in diesen Jahren diesen auf Asylsuchende ausgerichteten Überfremdungsdiskurs in der Politik an.

In ihrer Anfeindung von Asylsuchenden brachten die SD sogenannt neorassistische Vorstellungen zum Ausdruck. Neorassismus postuliert die Kultur als unveränderbare, ja naturgegebene Grösse, weshalb Kulturen nicht miteinander kompatibel seien und entsprechend nicht «gemischt» werden sollten. Kultur wird somit essentialisiert, ja «biologisiert». Insbesondere Menschen aus «nichteuropäischen» Kulturkreisen wurde nach dieser Vorstellung eine grundsätzliche, essenzielle Fremdheit unterstellt. Vor allem Asylsuchende aus Vietnam und Sri Lanka gerieten in den 1970er und 1980er Jahren in den Fokus solcher neorassistischer Diskurse.

In der Passage aus der Zeitschrift «VOLK + HEIMAT» der Nationalen Aktion scheint die für diese Anti-Überfremdungs-Partei in den 1980er Jahren typische neorassistische Argumentationspraxis ebenfalls auf. Der Titel «Überfremdungsbedrohung schlimmer denn je!» ist sehr wirkungsvoll gewählt und soll beim Leser ein Bedrohungsgefühl heraufbeschwören. Weiter wird beschrieben, dass die Überfremdungsgefahr einen neuen Höchststand erreicht habe, da nicht mehr nur «europäische» und christliche Geflüchtete in die Schweiz kämen, sondern Menschen aus aller Welt. Die neuen Flüchtlingsgruppen, die aus einem «nichteuropäischen» Kulturkreis stammen würden, würden eine riesige Gefahr für das Schweizer Volk und seine Tradition darstellen. Offensichtlich werden die neuen Einwanderungsgruppen als besonders fremd und letztlich nichtkompatibel erachtet. Interessant ist zudem, dass bereits zu Beginn der 1980er Jahre Muslime als Feindbild in der fremdenfeindlichen Bewegung dienen, etwas, was sich in den 1990er und 2000er Jahren weiter akzentuieren sollte.

Wahlplakat «Stoppt illegale Einwanderung», unechte Flüchtlinge sollen draussen bleiben!

In den 1990er Jahren stiegen die Asylanträge aufgrund der Kriege im ehemaligen Jugoslawien phasenweise markant an, was zu einer verstärkten Politisierung des Asylthemas führte. Die SVP legte im Jahre 1992 eine «asylpolitische Wende» ein, wobei sie ihren Einfluss auch in asylpolitischen Entscheidungsprozessen geltend machen wollte. Aus diesem Grund lancierte die SVP im gleichen Jahr ihre erste ausländerfeindliche Volksinitiative «Gegen die illegale Einwanderung». Als illegale Einwanderer bezeichnete die SVP alle nach ihrer Definition «unechten Flüchtlinge», in denen sie vor allem Wirtschaftsflüchtlinge zu erkennen glaubte. Diese «unechten Flüchtlinge» hätten ihrer Ansicht nach kein Recht, vom schweizerischen Asylgesetz Gebrauch zu machen. Diese Initiative war ein weiterer Versuch, die Anzahl von Einwanderern und Einwanderinnen zu begrenzen und das Asylverfahren noch selektiver zu gestalten. Die SVP preschte mit der Initiative bewusst gegen Einwanderung im Allgemeinen vor, da sie nicht nur eine Beschränkung der Anzahl Asylgesuche anstrebte, sondern generell die Einwanderungszahl in der Schweiz zu minimieren versuchte. Das Ziel der SVP war die Vereinigung der zuvor isolierten politischen Thematiken Migration und Asyl.

Auf dem Abstimmungsplakat der SVP zur Initiative «Gegen die illegale Einwanderung» sind unscharfe, dunkle Gestalten zu erkennen. Ein Gewitter zieht im Hintergrund auf. Das Bild prophezeit eine düstere Zukunft für die Schweiz. Um die provokative Wirkung zu vervollständigen, ist auf der Mitte des Plakats ein fettes rotes «JA» aufgedruckt. Das Plakat zielt darauf ab, die Stimmberechtigten auf einer emotionalen Ebene anzusprechen und zu verängstigen. Das Plakat ist Ausdruck der Emotionalität, mit der der Abstimmungskampf seitens der rechtspopulistischen Parteien geführt wurde.

Abstimmungsplakat des Aktionskomitees der SVP zur Volksinitiative «gegen illegale Einwanderung» im Jahr 1996, produziert von der Werbeagentur GOAL

Mit 53.7 Prozent Gegenstimmen wurde die Initiative im Dezember 1996 nur knapp verworfen. Die überdurchschnittliche Stimmbeteiligung von 47 Prozent lässt sich auf den stark emotional geführten Wahlkampf zurückführen. Der für das Dossier verantwortliche Bundesrat Arnold Koller führte den Ausgang an der Urne auf die hohe Unzufriedenheit in der Bevölkerung mit der vom Bund praktizierten Asylpolitik zurück. Dieser knappe Ausgang widerspiegelt die breite Wirkmächtigkeit des Überfremdungsdiskurses in der Bevölkerung.

«Multikultur zerstört die Kultur» – SVP mischt den Kampf gegen die Überfremdung auf

«Kein Mensch vermag seelisch gesund zu bleiben, ohne sich mit anderen Menschen zu identifizieren. Wer das Erbe der Kultur verloren hat, verliert seinen Halt. Die eigentliche Welle immigrierender fremdkultureller Menschen, die seit einigen Jahren über uns hereinbricht, und die damit verbundene Vermengung einander fremder Kulturen führen dazu, dass die Bezugspunkte zu Geschichte, Tradition, Kultur, Religion und Ahnen abhandenkommen. Die Masseneinwanderung verhindert eine Integration, bei der für die Zuwanderer eine neue Identität in einer neuen Heimat entsteht. Ausserdem führt die Überfremdung zu einem Identitätsverlust der Gastgeber. Im Ergebnis bedeutet Multikultur den Untergang der Kultur.» 

Ausschnitt aus einem Zeitungsartikel aus dem SVP-Blatt «Zürcher Bauer» vom 16. Oktober 1998

Ab 1992 nahm die «Schweizerische Volkspartei» (SVP) die «Asyl- und Flüchtlingspolitik» in ihr Parteiprogramm auf und heizte neben den Schweizer Demokraten (SD) den Überfremdungsdiskurs weiter an. Die rechtspopulistische SVP kämpfte vehement gegen die Vorstellung der Schweiz als Einwanderungsland. Rechtspopulistische Parteien warnten vor einem wachsenden Ausländerproblem. Sie vertraten die Ansicht, dass mit der steigenden Ausländerzahl auch eine automatische, ja «natürliche» Zunahme der Fremdenfeindlichkeit in der Schweiz einhergehe. Dieser Ansatz fundierte als Argumentationsbasis in ihrem politischen Kampf zur Beschränkung der Ausländerzahlen in der Schweiz. Vor allem Einwanderer und Einwanderinnen aus «nichteuropäischen Kulturkreisen» wurden als Gefahr für das schweizerische Kulturgut angesehen.

Menschen aus «nichteuropäischen Kulturen» wurde deswegen im Sinne eines Kulturkreismodells eine grundsätzliche, essenzielle Fremdheit unterstellt. Solch fremdes Kulturgut sollte sich auf keinen Fall mit der Schweizer Identität vermischen. Diese ideologische Auffassung nennt man Neorassismus. Neorassismus postuliert Kultur als unveränderbare, ja naturgegebene Grösse, weshalb Kulturen nicht miteinander kompatibel seien und sich entsprechend nicht mischen sollten.

Auch die Argumentationslinie des im SVP-Blatt «Zürcher Bauer» erschienenen Beitrags, der eine Stellungnahme zum Integrationskonzept der Stadt Zürich darstellte, weist Züge dieser neorassistischen Sichtweise auf. Der anonym schreibende Verfasser setzt «Mulitkultur» dem Untergang der Schweizer Kultur gleich.

Er warnt seine Leser vor der Vermischung von Kulturen, welche Verlust von Tradition, Kultur und Religion mit sich bringen würde. Dies wiederum würde für die Schweiz einen zunehmenden Identitätsverlust bedeuten. Paradoxerweise blendet die Kritik am «Multikulturalismus» den «angestammten» Pluralismus der mehrsprachigen Schweiz aus. Das Untergangszenario wird auch durch den Einbezug einer Naturkatastrophen-Metapher, welche die Menge der Einwanderer und Einwanderinnen als «Welle» beschreibt, verstärkt. Dieses rhetorische Mittel gehörte seit Beginn des 20. Jahrhunderts zum klassischen Bestand der Anti-Überfremdungsbewegung in der Schweiz.

Ausländer rein oder raus? – Das Gänseblümchen-Orakel zur Abstimmung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU

Interaktive «Wahlhilfe» aus dem Satireblatt «Nebelspalter», Artikel verfasst Jürg Ritzmann, Mai 2005

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einigten sich durch das Schengener Abkommen von 1985 beziehungsweise die Konvention von Dublin von 1990 auf eine gemeinsame Asylpolitik. Durch diese EU-Einigung in der Asylpolitik geriet die Schweiz ab den 1990er Jahren zunehmend unter Druck. Die Schweiz befürchtete als Nicht-Unterzeichner-Staat für Geflüchtete an Attraktivität zu gewinnen. Im Jahre 2005 wurde die Schweizer Bevölkerung zur Urne gebeten, um über einen Beitritt ins Schengen- /Dublin Abkommen zu entscheiden.

Passend zur Abstimmung zum Beitritt ins Schengen-/Dublin Abkommen vom 5. Juni 2005 publizierte die Satirezeitschrift «Nebelspalter» im Mai 2005 einen mehrseitigen Artikel von Jürg Ritzmann zum Thema «Schengen-Dublin». Im intensiv und emotional geführten Abstimmungskampf sprach sich die Mehrheit der Parteien und Verbände für den Beitritt aus und traten dabei vor allem gegen die «Schweizerische Volkspartei» (SVP) an. Als Hauptargument gegen den Beitritt ins Schengen-/Dublin Abkommen prophezeite die SVP zahlreiche Nachteile für den schweizerischen Sicherheits- und Asylbereich.

Im Artikel von Jürg Ritzmann in der Mai-Ausgabe stellte der «Nebelspalter» den Stimmbürgern eine «interaktive Wahlhilfe» zur Verfügung – das aus der Kindheit bekannte Gänseblümchen-Orakel. Mit dieser Wahlhilfe reduzierte der «Nebelspalter» in satirischer Zuspitzung die Abstimmung auf die Parole «Ausländer rein» oder «raus». Mit dieser Zuspitzung spielte die Satirezeitschrift darauf an, dass im Abstimmungskampf versucht wurde, die Vorlage auf die «Ausländer-Frage» zu reduzieren und eine breite Debatte über die Vor- bzw. Nachteile eines Schengen Abkommens zu verunmöglichen.

Der Beitritt wurde mit 54.6 Prozent Ja-Stimmen beschlossen. Die für die Schweiz überdurchschnittliche Stimmbeteiligung von 56.1 Prozent weist auf einen hitzig geführten Abstimmungskampf hin. Einige Jahre später, 2008, unterzeichnete die Schweiz die Erstasyl-Konvention der EU im Rahmen der bilateralen Verträge.

Quellenverzeichnis

Titelbild
Demonstration beim Alfred-Escher-Brunnen in Zürich (SozArch F 5025-Fb-733) aus Koller, C. (2016). Vor 60 Jahren: Die Ungarnkrise und die Schweiz. Schweizerisches Sozialarchiv. Online unter: https://www.sozialarchiv.ch/2016/11/11/vor-60-jahren-die-ungarnkrise-und-die-schweiz/ (05.12.2020).

Unterstützung der ungarischen Geflüchteten durch die Schweizer Zivilbevölkerung
Polizeieinsatz während einer antisowjetischen Demonstration (SozArch F 5032-Fc-0042) aus Koller, C. (2016). Vor 60 Jahren: Die Ungarnkrise und die Schweiz. Schweizerisches Sozialarchiv. Online unter: von https://www.sozialarchiv.ch/2016/11/11/vor-60-jahren-die-ungarnkrise-und-die-schweiz/ (05.12.2020).

Demonstration beim Alfred-Escher-Brunnen in Zürich (SozArch F 5025-Fb-733) aus Koller, C. (2016). Vor 60 Jahren: Die Ungarnkrise und die Schweiz. Schweizerisches Sozialarchiv. Online unter: https://www.sozialarchiv.ch/2016/11/11/vor-60-jahren-die-ungarnkrise-und-die-schweiz/ (05.12.2020).

Asylparadies Schweiz 1956 – liberale Aufnahme für Geflüchtete aus Ungarn
Schweizer Filmwochenschau vom 16.11.1956 aus: Filmbestand Schweizer Filmwochenschau (1940–1975). Online unter: http://www.memobase.ch/#document/SFW_CJS_CGS-SFW_0745-2 (05.12.2020).

Geflüchtete aus Chile, nein danke!
Frisch, M. (02.03.1974). Offener Brief an den Schweizerischen Bundesrat, Berlin. Diplomatische Dokumente der Schweiz, Online-Datenbank Dodis: https://dodis.ch/38268 (05.12.2020).

«Das Boot ist voll» – zumindest für Geflüchtete aus Chile
sda (09.11.1973). «Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es». In Thuner Tagblatt. Online unter: https://www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=TTB19731109-01.2.22&e=——-de-20–1–img-txIN——–0—– (05.12.2020).

Bundesbeschluss über finanzielle Unterstützung an ausländische Flüchtlinge – Aber nur «würdige» Flüchtlinge profitieren!
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zu einem Bundesbeschluss über Beiträge des Bundes an die Unterstützung ausländischer Flüchtlinge vom 22. Oktober 1948, BBl BBl III (1948), S. 445–460 (Digitalisat des Schweizerischen Bundesarchivs).

Feindbild «Asylant»
Statistikus (Febr./März.1981). Überfremdungsbedrohung schlimmer denn je. In VOLK + HEIMAT, S. 1.

«Multikultur zerstört die Kultur» – SVP mischt den Kampf gegen die Überfremdung auf
o.A. (16. Oktober 1998). Multikultur zerstört die Kultur. In Zürcher Bauer. S. 6.

Politisierung des Asylthemas durch die SVP
Goal AG für Werbung und Public Relations (1996). Stoppt illegale Einwanderung – Ja zur Volksinitiative – Aktionskomitee gegen die illegale Einwanderung. Foto: Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung ZHdK. Online unter: https://www.emuseum.ch/de/objects/24227/stoppt-illegale-einwanderung–ja-zur-volksinitiative–akti?ctx=eb9cf971-efcb-4d15-b2b9-6d1eb286b081&idx=0 (18.05.2020).

Ausländer rein oder raus? – Die Schweiz und das Migrationsregime der Europäischen Union.
Ritzmann, J. (05.2005). Schengen-Dublin: «oder». In Nebelspalter v. 05.2005. Online unter: https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=neb-001:2005:131::1400#1400 (05.12.2020).

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Die Autorinnen

Céline Brühwiler
Cristina Orfanidis

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