Arbeit

Soziales Elend in Folge von

Arbeitslosigkeit

Vertiefung: Die Probleme der Heimarbeitsuchenden

Armut bedeutet Mangel an Besitz, Einfluss, Freiheit oder an Achtung. Der Blick auf die Armut änderte sich im Laufe der Zeit. Im 19. Jahrhundert wurde sie als „soziale Frage“ zunehmend als ein gesellschaftliches Problem erachtet, das gelöst werden müsse. Die Gründe für die Armut konnten und können unterschiedlich sein. In der Moderne erweist sich die Arbeitslosigkeit als deren wichtigste Ursache.

Heimarbeitende waren in bedeutendem Masse von der Arbeitslosigkeit und den damit einhergehenden sozialen Problemen betroffen, weil ihr Lohn während den arbeitsreicheren Monaten zu gering war, als dass sie etwas hätten auf die Seite legen können. Wirtschaftliche Krisenzeiten wie die Stickereikrise in St. Gallen ab 1913 trafen die Heimarbeitenden hingegen besonders stark und führten zu grossem sozialem Elend. Die Arbeitslosigkeit stieg stark an. Jene, die noch Arbeit erhielten, sahen sich wiederum mit Lohndrückerei, hohem Arbeitsdruck und langen Arbeitszeiten konfrontiert. Die bis 1940 fehlenden staatlichen Regelungen beförderten diese Missstände.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts florierte die Wirtschaft, und es boten sich neue Verdienstmöglichkeiten in Gewerbe und Industrie. Der Armut wirkten zudem der Anstieg der Reallöhne und die Massenauswanderung entgegen. Erst die Wirtschaftskrise von 1879-1885 unterbrach diesen Aufschwung und liess weitverbreitet die Forderung nach Absicherungsmöglichkeiten gegen Armutsrisiken aufkommen. In der Folge wurde 1890 ein Artikel in die Bundesverfassung aufgenommen, der die Grundlage für das 1912 verwirklichte Kranken- und Unfallversicherungsgesetz bildete. Ein Sozialversicherungssystem wurde allerdings erst nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut. 1948 wurde die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) eingerichtet, deren Schaffung im Grundsatz schon 1925 an der Urne beschlossen worden war. Das Versicherungsmodell wurde im Zuge des enormen Wirtschaftswachstums in den 1950er und 1960er Jahren weiterentwickelt. In den 1970ern führte die Schweiz das Dreisäulenmodell ein, welches die Altersvorsorge weiter stärkte, und 1996 wurde das Krankenversicherungsobligatorium eingeführt.

Suppe für die armen Kinder

Die Armensuppe von Albert Anker, Öl auf Leinwand, 1893

Im 19. Jahrhundert wurde Armut zunehmend als Massenphänomen wahrgenommen. Die grossen Hungersnöte von 1816/17 und 1846/47 waren Höhenpunkte dieses Phänomens. In dieser Zeit waren 10 bis 20 Prozent der Bevölkerung verarmt. Ein so hoher Anteil an Armen wurde zum Auslöser für öffentliche Debatten. Oft wurde dabei den Betroffenen selbst die Verantwortung für ihre Verarmung zugeschoben. Die Massnahmen gegen die Armut sahen von Ort zu Ort unterschiedlich aus. Einige Gemeinden verhängten Bettelverbote, sperrten Armengenössige in Armenhäuser und Anstalten oder übergaben sie in die Obhut privater gemeinnütziger Institutionen. Manche Kantone versuchten die traditionellen Fürsorgeformen zu stärken und nahmen die Heimatgemeinde der Betroffenen wieder stärker in die fürsorgliche Pflicht.

Das Gemälde von Albert Anker aus dem Jahre 1893 wurde inspiriert durch die Inser Suppenküche. Diese wurde von einer Philanthropin initiiert und hatte zum Ziel, der ärmeren Bevölkerung in den Wintermonaten zu einer warmen Mahlzeit zu verhelfen. Im Zentrum des Gemäldes steht der Kochherd, von dem Dampf aufsteigt. Eine Frau schöpft Suppe in einen Behälter für den wartenden älteren Mann. Am Tisch rechts sitzen Kindern, die Suppe und Brot essen. Auf der linken Seite warten zwei ältere Frauen sowie ein Mann mit Körben und einem Metallkrug. Im vorderen Bildteil warten Kinder. Ein Mädchen hat einen Korb dabei. Die abgebildeten Kinder und Erwachsenen tragen alle warme Kleidung und teils Mützen. Dies ist ein weiteres Indiz, dass eine Situation im Winter gezeigt ist. In dieser Jahreszeit wurden die Vorräte meist knapper und die ärmeren Bevölkerungsschichten litten unter Hunger. Das Bild zeigt eine von vielen Möglichkeiten, die ergriffen wurden, um die Not dieser Schichten zu lindern. Solche Institutionen konnten die Not lindern, doch verhindern konnten sie sie nicht, denn staatliche Massnahmen fehlten bis 1940 fast gänzlich.

In Ankers künstlerischem Schaffen tauchten zwei Motive, welche die sozialen Probleme der unteren Schichten widerspiegeln und die ihn offensichtlich beschäftigten, wiederholt auf. Zum einen handelte es sich um den Schnapstrinker, zum anderen um die Armensuppe. 34 Jahre früher, 1859, hatte er eine solche bereits einmal gemalt.

Schwankungen der Arbeitslosigkeit

Arbeitslosenquote in der Schweiz 1914-2009

Diese Statistik zeigt den Verlauf der prozentualen Arbeitslosenquote ab dem Ersten Weltkrieg. Die Gründe für die grössten Anstiege sind darin beschriftet. Die Höchstwerte wurden im Zuge der Weltwirtschaftskrise in den 1930er und der Immobilienkriese Ende der 1990er Jahre mit rund 4,5 Prozent erreicht. Diese Höchstwerte fallen im Vergleich zu den umliegenden europäischen Staaten jedoch gering aus.

Nach der Überwindung der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre sank die Arbeitslosenquote fast gegen null. Die Vollbeschäftigung war mit verantwortlich dafür, dass Arbeitslose oft verdächtigt wurden, „faule Taugenichtse“ zu sein. Es wurde angenommen, dass Arbeitslose schlicht nicht arbeiten wollten oder nicht dazu zu gebrauchen wären. Die extrem tiefe Arbeitslosenquote in den Boomjahren der unmittelbaren Nachkriegsjahrzehnte bedingte die Zuwanderung von Arbeitskräften. So verlagerte sich die Armut zunehmend auf die Immigranten, besonders die Saisoniers. Das soziale Absicherungssystem der Schweiz verhindert heute, dass Arbeitslose umgehend in die Armut abgleiten. Nichtsdestotrotz bringen auch heute erhöhte Arbeitslosenzahlen das soziale Gefüge der Schweiz aus dem Gleichgewicht. Seit 2010 schwankt die Arbeitslosenquote um die Marke von 3 Prozent.

Obwohl der Bundesrat beschlossen habe, die Notstandsgrenzen und Unterstützungsansätze in Regionen mit teuren Lebensbedingungen beizubehalten, habe der Kanton Zürich gerade mal zwei Gemeinden dieses Privileg zugesprochen. Viele linksgerichtete Zeitungen aus dem Jahre 1922 griffen das Thema der Vor- und Fürsorge immer wieder grossräumig auf. Oft wurde wie hier zur Teilnahme an Versammlungen oder Kundgebungen aufgerufen. Dies zeigt die Kritik an den sozialen Bedingungen der Zwischenkriegszeit, die für Arbeitslose besonders harsch waren. Die gegen Ende des Weltkrieges und in der unmittelbaren Nachkriegszeit eingeführten staatlichen Unterstützungsmassnahmen trugen stark dazu bei, dass vom Staat in der Zwischenkriegszeit vermehrt eine aktive Rolle in der Sozialpolitik verlangt wurde.

Zeitungsartikel aus der sozialdemokratischen Zeitung «Volksrecht» vom 13. April 1922

Dem Arbeiter noch mehr wegnehmen?

Dieses Abstimmungsplakat aus dem Jahre 1926 wollte die Ablehnung des Gesetzes für eine obligatorische Arbeitslosenversicherung im Kanton Basel-Stadt erreichen. 33’000 Angestellte und Arbeiter müssten Prämien bezahlen, was das Nein-Komitee als Zwang darstellt und entsprechend an der Urne abgelehnt werden solle. In der Mitte des Plakats steht ein wohlgenährter Polizist, der dünne Arbeiter zum Einzahlen ihrer Prämien zwingt. Ein Beamter erwartet sie bereits am Einzahlungsschalter. Das Plakat richtet sich gegen die staatliche Bevormundung der Arbeiter, denn es spielt stark auf den Zwangsaspekt einer obligatorischen Arbeitslosenversicherung an. Zum einen suggeriert es, dass den dünnen Arbeitern, welche ohnehin bereits wenig besässen, noch mehr weggenommen würde. Der dicke Staat würde dadurch noch feister. Zum anderen schwingt in der Ablehnung einer Arbeitslosenkasse letztlich auch der Gedankengang mit, dass ein fleissiger Arbeiter nicht zu befürchten hätte, arbeitslos zu werden, während eine Arbeitslosenkasse dementsprechend „faulen“ Arbeitslosen helfen würde. Zu dieser Zeit befürworteten jedoch die meisten Angestellten die Entwicklung hin zur staatlichen Absicherung, welche seit Ende des 19. Jahrhunderts einsetzte. Gegen diese Entwicklung wehrten sich vor allem konservative und unternehmerische Kreise. Das Gesetz wurde im Kanton Basel-Stadt mit einer deutlichen Mehrheit von 63.5 Prozent Ja-Stimmen angenommen und stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des Sozialsystems der Schweiz des 20. Jahrhunderts dar.

Abstimmungsplakat „Zwangsarbeitslosen-versicherung Nein“ von Otto Plattner, 1926

Alles oder nichts

Beschäftigte in der Stickereibranche 1888

Ab dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts boomte die Ostschweizer Stickereiindustrie in gewaltigem Ausmass und erhielt eine dominante Stellung. Dies verdeutlicht die Karte, welche aufzeigt, wie hoch der Anteil an Erwerbstätigen war, die 1888 in der Stickereibranche arbeiteten. Sie zeigt auch auf, dass sich die sich zum wichtigsten Exportzweig der Schweiz entwickelnde Stickereibranche ausschliesslich in der Ostschweiz ansiedelte. Die Heimarbeiter waren sowohl abhängig von der Entwicklung des weltweiten Textilmarktes wie auch von den Ferggern, die ihnen die Aufträge der Fabrikanten vermittelten. Da selbst in arbeitsreichen Zeiten kaum genug Geld verdient wurde, um etwas auf die Seite legen zu können, sahen sich viele Heimarbeitende in Krisenzeiten mit einem sozialen Abstieg konfrontiert. Die Stickereikrise, welche unmittelbar vor dem Ersten Weltkrieg einsetzte und das Ende der Branche ankündigte, löste somit enorme soziale Probleme aus.

Mehr Exporte, weniger Gewinn

Grafik zum Wertzerfall und zur Produktion von Stickereiprodukten

Die Jahre von 1910 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs sind durch einen Rückgang der Stickereiexporte geprägt, der von einem leichten Sinken der Preise begleitet war. Zu jener Zeit ahnte noch niemand, welche Krise sich anbahnte. Aufgrund des Kriegsausbruchs verzeichnet die Grafik für 1914 einen Exporteinbruch. Der danach einsetzende Anstieg der Menge an Stickereiprodukten ist durch den Wechsel auf die Produktion von Verbandsmaterial zu erklären. Der Wert der exportierten Ware sank hingegen im Verhältnis.

Das Herstellen von Verbandsmaterial war wesentlich weniger ertragreich als die Herstellung von Stickereien für die Kleiderbranche. Nach dem Krieg fielen die Armeen als wichtige Abnehmer weg. Zudem kamen Stickereien an Kleidern aus der Mode. Entsprechend brach die Stickereiindustrie in der Ostschweiz in der Zwischenkriegszeit fast völlig zusammen. Leidtragende dieser Krise waren unter anderem die Arbeiter der Branche. Jene, die in Heimarbeit Aufträge der Fabrikanten erledigten, spürten als Erste den Nachfrageeinbruch, da sie nicht mehr für die Produktion von Stickereien berücksichtig wurden.

Viele sahen sich einer schleichenden Verarmung ausgesetzt. Auch Fabrikarbeiter litten unter der Krise. Lange Arbeitszeiten und schlechte Löhne trieben sie an die Armutsgrenze. Viele verloren durch die fehlenden Aufträge ihre Arbeit. Fehlende Vorsorgeeinrichtungen erschwerten ihnen das Leben in der Arbeitslosigkeit.

Zerstörung von Maschine und Mensch

Reportage aus der Zürcher Illustrierten vom 24. Oktober 1930 zur Stickereikrise

Je länger der Krieg anhielt, desto mehr kam die Stickereibranche in Bedrängnis, da sich auch der Handel mit Amerika schwieriger gestaltete. Bevor die grossindustriellen Betriebe die Krise zu spüren bekamen, brachen die Aufträge für die Heimarbeitenden drastisch ein. Dies führte zu einer beinahe vollständigen Zerstörung der Heimarbeit in der Stickereibranche im Kanton St. Gallen. Da sie mit ihrer Tätigkeit an die Wirtschaftlichkeit der Industrie gebunden waren und zudem keine sozialen Absicherungen hatten, blieb vielen einzig der Gang in die Armut. Der Zusammenbruch der Branche hinterliess eine brachliegende Industrie im Kanton St. Gallen. Um konkurrenzfähiger zu werden, reduzierten die Unternehmen ihre Lohnkosten, indem sie grosse Teile der Produktion ins Ausland, insbesondere nach Vorarlberg verlegten. Mit der Zerstörung der unbenutzten Stickereimaschinen versuchten die Unternehmen, die Fixkosten so weit als möglich zu reduzieren. Die brachliegenden Fabrikhallen wurden von neuen Industriezweigen genutzt. Das Bild zeigt eine Reportage in der «Zürcher Illustrierten» über den Untergang der Stickereibranche im Kanton St. Gallen. Auch viele Fabrikarbeiter sahen sich nun mit Armut konfrontiert. So zeigt das Bild in der unteren linken Ecken einen ehemaligen Schifflisticker, der aufgrund des Untergangs der Branche gezwungen war, hausieren zu gehen.

„Simulant“ sucht Heimarbeit

Anfrage von Herrn E. nach Heimarbeit (Walenstadt, 8. Mai 1950)

Anfrage des Kanton St. Gallen um Heimarbeitsbeschaffung an das Gemeindearbeitsamt Walenstadt (St. Gallen, 11. Mai 1950)

Antwort der Gemeinde Walenstadt auf Heimarbeitsbeschaffungsanfrage des Kantons St. Gallen (Walenstadt, 26. Mai 1950)

Am 8. Mai 1950 fragte Herr E. aus Walenstadt beim Kantonalen Arbeits- und Sozialversicherungsamt um Heimarbeit nach. Aufgrund von Herzproblemen sieht er sich nicht in der Lage, schwere körperliche Arbeit zu verrichten.

Entsprechend dem üblichen Verfahren in der Arbeitsvermittlung fragte das Arbeits- und Sozialversicherungsamt die Gemeinde an, ob eine Arbeitsvermittlung in diesem Bereich möglich wäre. Der Beamte der Gemeinde berichtet, dass E. ein Sonderling sei, zudem sei er praktisch nur für Garten- oder Holzarbeiten zu gebrauchen. Herzprobleme habe er keine. Dafür habe er auch kein ärztliches Attest. Zudem trinke er übermässig viel Alkohol, obwohl es nur Most sei. Morgens gehe E. erst um 10 Uhr zur Arbeit und wenn er Holzarbeiten mache, so führe er diese nicht vollständig aus, lasse sich aber voll bezahlen. In der Anstalt Mosnang sei er ebenfalls schon untergebracht gewesen. Dies war eine Zwangsarbeitsanstalt, in der angeblich „arbeitsscheue“, „liederliche“ oder „unangepasste“ Personen versorgt wurden.

Aus den Dokumenten und den darin enthaltenen Andeutungen geht hervor, wie in den Gemeinden mit Arbeitsgesuchen verfahren wurde. Den moralischen Zuschreibungen durch die lokalen Instanzen wurde grosse Bedeutung beigemessen. Die Vergabe respektive Nichtvergabe von Arbeit diente als sozialdisziplinierendes Instrument. Heimarbeit konnte schlechter kontrolliert werden als betrieblich gebundene Arbeit. Entsprechend klein waren die Chancen, eine solche zu erhalten, falls den Begründungen des Antragsstellers oder der Antragstellerin nicht getraut wurde. Indem der Antragssteller letztlich mit Faulheit und Unwilligkeit zur Arbeit assoziiert wurde, verfestigten die Behörden dessen Reputation und verschärften seine soziale Notlage.

In so einem „Chräbel“ kann nicht richtig gearbeitet werden

Anfrage nach Heimarbeit von Herrn T. aus Buchs (SG) an die Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit sowie Beurteilungen mehrerer Behörden von 1948/49

In diesen Dokumenten aus den Jahren 1948 und 1949 geht es um eine Anfrage für Heimarbeit von Herrn T. aus Buchs im Kanton St. Gallen. Dessen schriftlicher Anfrage ist zu entnehmen, dass er und seine Frau im Frühjahr 1947 an Lungentuberkulose erkrankt waren. Während seine Frau seit 20 Monaten in einem Sanatorium untergebracht war, konnte Herr T. im März 1948 mit der Anweisung, keine schwere körperliche Arbeit zu leisten, entlassen werden. In den letzten acht Monaten sei er, so seine Ausführungen, immer wieder auf Arbeitssuche gewesen. Für einige Zeit habe er auch in einer Spielwarenfabrik gearbeitet. Nun müsse er sich mit Lederarbeiten über Wasser halten. Aufgrund seiner prekären Situation wendet er sich an die Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit. Diese überstellte die Anfrage an den Kanton, welcher sich telefonisch bei der Gemeinde über T. erkundigte. Das Verfahren wurde durch das Warten auf die Resultate eines ärztlichen Untersuchs zusätzlich verzögert. Aus der Notiz zum Telefongespräch eines Mitarbeiters des Kantonalen Arbeitsamtes mit dem Gemeindemitarbeiter R. aus Buchs, kann geschlossen werden, dass der Antragsteller in einem Haushalt mit neun Personen lebte. Es gebe drei Schlafzimmer, eine Küche und eine Stube. Der Gemeindevertreter könne sich beim besten Willen nicht vorstellen, wie T. in einem solchen «Chräbel» eine rechte Arbeit verrichten könne. Somit konnten enge räumliche Bedingungen mit ein Grund dafür sein, die Vergabe von Heimarbeit abzulehnen.

Diesen beiden Fallbespielen ist zu entnehmen, wie schwierig die Vermittlung von Heimarbeit war, da die kantonalen Behörden bei der Gemeinde abklären mussten, ob der Antragsteller wirklich „nur“ Heimarbeit leisten konnte und es nicht etwa möglich war, auswärts zu arbeiten. Die Gemeindemitarbeiter hatten ebenfalls einen Einfluss, da ohne ihre Zustimmung keine Heimarbeit vermittelt wurde. Der Antragsteller war letztlich einer potenziellen Willkür ausgeliefert, konnten die behördlichen Einschätzungen doch sehr subjektiv und intransparent sein. Die Arbeitssuchenden wussten letztlich nicht, ob es tatsächlich keine vermittelbare Heimarbeit gab oder die Behördenvertreter deren Vergabe nicht als sinnvoll erachteten.

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Quellenverzeichnis

Suppe für die armen Kinder
Anker, A. (1893). Die Armensuppe. Online unter https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Albert_Anker_-_Die_Armensuppe.jpg (1.9.2018).

Schwankungen der Arbeitslosigkeit
Arbeitslosenquote der Schweiz, 1914-2009 (2010). In: Die Volkswirtschaft, 83,1-2, S. 16. Online unter https://dievolkswirtschaft.ch/content/uploads/2016/06/2010_01-02-D.pdf#page=15 (1.9.2018).

Arbeiter, wehrt euch!
Arbeitslosen-Versammlung (1922). In Volksrecht v. 13.04.1922.

Dem Arbeiter noch mehr wegnehmen?
Grafiker unbekannt (1924). Wir stimmen nein – 48 Stunden sind genug.

Plattner, O. (1926). Wahlplakat Zwangsarbeitslosenversicherung – Nein. In Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung © ZHdK. Online unter https://www.emuseum.ch/de/objects/60493/zwangs-arbeitslosen-versicherung-nein–33000-angestellte- (01.09.2018). (Rechtsnachfolger konnte nicht ausfindig gemacht werden)

Alles oder nichts
Historisches Lexikon der Schweiz & Kohli, C. (2002). Erwerbstätige in der Stickereibranche 1888. Online unter http://www.hls-dhs-dss.ch/get_image.php?imgname=graphics/1846d.svg (1.9.2018).

Mehr Exporte, weniger Gewinn
Selbsterstellte Graphik basierend auf den Daten von: Tanner, A. (1985). Schiffchen fliegt – die Maschine rauscht. Zürich: Unionsverlag, S. 186.

Zerstörung von Maschine und Mensch
Stickmaschinen demoliert. Zur Sanierung der Stickereiindustrie in der Ostschweiz (1930). In Zürcher Illustrierte v. 24.10.1930. (Bildrechte bei: Ringier AG)

„Simulant“ sucht Heimarbeit
Anfrage nach Heimarbeit (8.5.1950). In Staatsarchiv St. Gallen, A 120/31
Kant Arbeits- und Sozialversicherungsamt an Gemeindearbeitsamt Walenstadt (11.5.1950). In Staatsarchiv St. Gallen, A 120/31
Arbeitsamt Walenstadt an Kant Arbeits- und Sozialversicherungsamt (24.5.1950). In Staatsarchiv St. Gallen, A 120/31.

In so einem „Chräbel“ kann nicht richtig gearbeitet werden
Anfrage auf Heimarbeit an Schweiz Zentrale für Heimarbeit (22.11.1948). In Staatsarchiv St. Gallen, A 120/31.
Gemeindearbeitsamt Buchs an Kant. Arbeits- und Sozialversicherungsamt (6.12.1948). In Staatsarchiv St. Gallen, A 120/31.
Kant. Arbeits- und Sozialversicherungsamt an Gemeindearbeitsamt Buchs (29.11.1948). In Staatsarchiv St. Gallen, A 120/31.
Schweiz Zentralstelle für Heimarbeit an Kant. Arbeitsamt SG (23.11.1948). In Staatsarchiv St. Gallen, A 120/31.
Telefonnotiz betr. ärztlicher Untersuch (11.1.1949). In Staatsarchiv St. Gallen, A 120/31.

Sammelbibliographie

Degen, B. (1993). Zur Geschichte der Arbeitslosigkeit. Eine historische Skizze. In Widerspruch, 25, S. 37-46.

Degen, B. (2012). Soziale Frage. In Historisches Lexikon der Schweiz. Online unter http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16092.php (26.09.2017).

Epple, R. & Schär, E. (2010). Stifter, Städte, Staaten. Zur Geschichte der Armut, Selbsthilfe und Unterstützung in der Schweiz 1200-1900. Zürich: Seismo.

Head-König, A-L. & Christ, T. (2006). Fürsorge. In Historisches Lexikon der Schweiz. Online unter http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D25809.php (26.09.2017).

Krauer, R. (2019). Am Rand der Erwerbstätigkeit. Industrielle Heimarbeit im Kanton St. Gallen. In Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons St. Gallen (Hrsg.). Eine Geschichte der St. Galler Gegenwart – Sozialhistorische Einblicke ins 19. und 20. Jahrhundert (S. 163–184). St. Gallen: VGS Verlagsgenossenschaft St. Gallen.

Schnegg, B. & Simon-Muscheid, K. (2015). Armut. In Historisches Lexikon der Schweiz. Online unter http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16090.php (26.09.2017).

Tanner, A. (1985). Das Schiffchen fliegt. Die Maschine rauscht. Weber, Sticker und Fabrikanten in der Ostschweiz, Zürich: Unionsverlag.

Die Autoren

Reto Enderlin Pablo Strub Lukas Schläpfer Raphael Rohner

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